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Zulassungen

Daniel Schwab (Schwabi-Tours) plant, organisiert und bietet die auf der Homepage befindlichen Ausflugs- & Ferienfahrten an, die Durchführung jedoch erfolgt „immer“ durch ein zugelassenes Busunternehmen.

Personenbeförderungsgesetz

Ausflugsfahrten (§ 48 Abs. 1) oder für Ferienziel-Reisen (§ 48 Abs. 2)

Das durchführende Unternehmen ist immer unter dem Angebot aufgelistet.

AGB

RÜCKTRITT DURCH Schwabi-Tours
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird bzw. die in der Auftragsbestätigung zugrunde gelegte Teilnehmerzahl um 40% unterschritten wird. Für Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, bedürfen aber zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl ergeht bis 14 Tage vor Reisebeginn der Bescheid.. Eingezahlte Beträge werden unverzüglich zurückerstattet, Unabhängig davon werden wir uns bemühen vergleichbare Reisen anderer Veranstalter anzubieten. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Im Falle höherer Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen, Streik etc.) sind wir berechtigt, die Reise auch kurzfristig zu stornieren. Ungeachtet einer Frist ist ein Rücktritt durch uns während einer Reise möglich. wenn die Durchführung durch Mitreisende trotz Abmahnung nachhaltig gestört wird bzw. vertragswidriges Verhalten einen Abbruch der Reise bzw. eine Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, wobei wir uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen.

Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Beförderung in unseren Reisebussen gem. den Bestimmungen der BRD, für gewissenhafte Reisevorbereitung, die Richtigkeit der Reisebeschreibungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des bereisten Landes. Wir haften nicht für Leistungsstörungen bei Leistungen fremder Unternehmen, z.B. Flug-Schienen-Schiffsbeförderung oder Beförderung in fremden Fahrzeugen, auf Campingplätzen, in Beherbergungsbetrieben etc. Eine etwaige Haftung regelt sich nach den Vertragsbedingungen, der betroffenen Unternehmen. Unsere vertragliche Haftung ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Person beschränkt, § 651 BGB ist Bestandteil dieses Vertrages, Unsere Haftung ist ausgeschlossen für gestohlenes oder beschädigtes Gepäck sowie für Sportgeräte, Fahrräder, techn. Geräte etc., die durch uns oder durch von uns beauftragte Transportunternehmen befördert oder gelagert werden. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reisegepäck- bzw. Transportversicherung. Die Fahr- bzw. Reisezeiten werden nach den durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und daraus entstehende Folgen oder Kosten haften wir nicht.

ANSPRUCHE AUS DEM REISEVERTRAG
Ansprüche aus dem Reisevertrag müssen innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Enddatum einer Reise schriftlich geltend gemacht werden. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, mit dem die Reise vertragsgemäß endet

ALLGEMEINES
Diese Reisebedingungen sind nur hilfsweise dann anzuwenden, wenn wir lediglich als Vermittler fungieren, jedoch nach den Vorschriften des Reisevertragsgesetzesals Reiseveranstalter zu haften haben. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gerichtsstand, Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Das gilt ebenfalls für Kaufleute. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten